
Als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht stehe ich Ihnen für sämtliche mietrechtliche Angelegenheiten in der Beratung, außergerichtlichen Vertretung und Prozessführung zur Verfügung. Meine Kanzlei unterstützt Sie beispielsweise in folgenden Fragen:
- Mietvertrag – Prüfung, Erstellung und Änderung
- Gewerbliches Mietrecht/Geschäftsraummietrecht
- Räumungsklagen
- fristlose oder ordentliche Kündigung
- Mieterhöhung, Mietminderung
- Mängel in der Mietsache
- Schönheitsreparaturen
- Mietzinsforderungen
- Schadensersatzansprüche
- Mietsicherheit, Kaution
- Prüfung von Betriebskostenabrechnung
- Modernisierungsmaßnahmen
Im Zentrum der Tätigkeit als Mietrechtsanwältin steht die Problematik der Beendigung von Mietverhältnissen, insbesondere durch den Vermieter. Maßgebliche Bedeutung kommt hier der Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs, aber auch wegen Eigenbedarfs zu. Oftmals wird als Folge hiervon eine Räumungsklage eingeleitet.
Häufig kommt es zum Streit über die Renovierungspflichten des Mieters oder die Pflicht des Vermieters, die Kaution zurück zu zahlen.
Im Gewerberaummietrecht gibt es vielfältige Möglichkeiten, die eigenen Interessen bei der Vertragsgestaltung sinnvoll umzusetzen. Für den Vermieter kann sich etwa die Möglichkeit ergeben, die Risiken der Instandhaltung auf den Mieter abzuwälzen und damit eine bessere Rendite zu erzielen. Für den Mieter können derartige Klauseln existenzbedrohend sein. Das Risiko mit zusätzlichen Kosten belastet zu werden, muss weitestgehend ausgeschlossen sein. Aufgrund langjähriger Erfahrung in allen Bereichen des Mietrechts werden Sie von mir in allen Bereichen des Mietrechts kompetent und zuverlässig vertreten.