Ein Maklervertrag kann stillschweigend abgeschlossen werden
Ein Maklervertrag kann auch mündlich oder stillschweigend zustande kommen. In solchen Fällen ist es entscheidend, dass der Kunde Kenntnis von seiner Provisionspflicht erlangt und die Dienste des Maklers in Anspruch nimmt.
Wenn der Makler dem Kunden unmissverständlich klar macht, dass er nur entgeltlich tätig werden möchte, und der Kunde dennoch die Leistungen des Maklers in Anspruch nimmt, kann dies als stillschweigender Abschluss eines Maklervertrags gewertet werden. Dies kann zum Beispiel durch die Zusendung von Informationsmaterial, die Bekanntgabe der Objektanschrift oder die Durchführung von Besichtigungen geschehen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen des Maklervertrags, einschließlich der Höhe der Provision und anderer vertraglicher Vereinbarungen, im Falle eines Streits möglicherweise schwer nachzuweisen sind, wenn der Vertrag nicht schriftlich abgeschlossen wurde. Daher ist es ratsam, den Maklervertrag schriftlich festzuhalten, um eventuelle Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.