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Maklerrecht2017-02-28T20:01:05+01:00

Als Rechtsanwältin für Maklerrecht in Mannheim stehe ich Ihnen für sämtliche maklerrechtlichen Angelegenheiten in der Beratung, außergerichtlichen Vertretung und Prozessführung zur Verfügung. Meine Kanzlei unterstützt Sie beispielsweise in folgenden Fragen:

  • Zustandekommen des Maklervertrags
  • Maklerprovision, Maklercourtage, Reservierungsgebühr
  • Maklerhaftung wegen unrichtiger Aufklärung oder Maklerangaben im Exposé
  • Widerruf des Maklervertrags

Oftmals wird ein Maklervertrag nicht schriftlich abgeschlossen. Ein Maklervertrag kann auch mündlich oder sogar „stillschweigend“ abgeschlossen werden. Der Makler muss dem Kunden unmissverständlich klar machen, dass er nur entgeltlich tätig werden will. Entscheidend ist, dass der Kunde Kenntnis von seiner Provisionspflicht erlangt und er die Dienste in Anspruch nimmt (zum Beispiel durch Zusendung von Informationsmaterial, Bekanntgabe der Objektanschrift, Besichtigungen etc.).

Gerne beantworte ich Ihnen diese Fragen- unabhängig davon ob Sie Makler, Käufer oder Verkäufer sind. Aufgrund langjähriger Berufserfahrung als Rechtsanwältin und Tätigkeit bei einem renommierten Projektentwickler bringe ich meine Kompetenz in allen Bereichen des Maklerrechts ein.