Anwaltsberatung in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts

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WARUM BENÖTIGEN SIE EINEN SPEZIALISIERTEN RECHTSANWALT, WENN ES UM IHRE EIGENTUMSWOHNUNG GEHT?

Ihre Eigentumswohnung ist nicht nur ein Vermögenswert – sie ist die Basis für Ihre Zukunftsplanung, sei es für Ihren persönlichen Wohnraum, eine Kapitalanlage oder die Sicherung Ihres Erbes. Doch im Dickicht der komplexen Rechtsvorschriften, die von bundesweiten Gesetzen bis hin zu Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft reichen, können selbst kleinste Fehler schwerwiegende finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben. 

Eine Fachanwältin für Immobilienrecht könnte den entscheidenden Unterschied machen zwischen einem reibungslosen Wohnungseigentumserwerb und einem kostspieligen Rechtsstreit, der sich über Jahre hinziehen würde. Professionelle rechtliche Beratung sichert Ihre Investition ab und gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihre Interessen innerhalb der Eigentümergemeinschaft optimal geschützt sind.

Ich begleite Sie mit rechtlicher Präzision durch alle Phasen Ihres Immobiliengeschäfts – mit Fokus auf Wohnungseigentumsrecht in Mannheim und Umgebung.

GERICHTSSTAND MANNHEIM: WAS UMFASST DAS WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT?

Das Wohnungseigentumsrecht ist ein spezialisierter Bereich des Immobilienrechts, der alle rechtlichen Aspekte rund um Eigentumswohnungen regelt. Es umfasst den Erwerb und die Veräußerung von Wohnungseigentum, die Rechte und Pflichten innerhalb der Eigentümergemeinschaft, Beschlussfassungen, Verwaltungsfragen und die Vertretung bei Streitigkeiten. Als spezialisierte Fachanwältin für Immobilienrecht in Mannheim stehe ich Ihnen bei sämtlichen wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten zuverlässig zur Seite.

Das deutsche Wohnungseigentumsrecht basiert insbesondere auf dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), das 2020 grundlegend reformiert wurde, sowie auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die Anwendung dieser Gesetze wird durch eine umfangreiche und dynamische Rechtsprechung konkretisiert, deren sichere Auslegung eine kontinuierliche fachliche Weiterbildung erfordert.

Der Markt für Eigentumswohnungen in Deutschland – und speziell in Mannheim – ist besonders anspruchsvoll. Die hohe Nachfrage bei begrenztem Angebot macht eine rechtlich fundierte Begleitung bei Transaktionen und in Eigentümergemeinschaften unerlässlich. Lokale Marktkenntnis und spezifische Expertise im Wohnungseigentumsrecht sind daher entscheidend für eine erfolgreiche rechtliche Beratung in Mannheim.

Nutzen Sie meine Spezialisierung im Wohnungseigentumsrecht – für rechtssichere Entscheidungen in Ihrer Eigentümergemeinschaft und bei Immobilientransaktionen. Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung in Mannheim.

WARUM SOLLTEN SIE EINE FACHANWÄLTIN ODER EINEN FACHANWALT FÜR IMMOBILIENRECHT KONSULTIEREN?

Das Wohnungseigentumsrecht stellt ein komplexes Rechtsgebiet dar, das ständigen Veränderungen unterliegt. Aktuelle Gesetzesnovellen, wegweisende Rechtsprechung und vielschichtige Vertragswerke erfordern eine qualifizierte juristische Unterstützung. Als spezialisierte Fachanwältin für Immobilienrecht widme ich mich seit Jahren diesen besonderen Anforderungen – mit umfassender Erfahrung und kontinuierlich aktualisiertem Spezialwissen.

Was meine Kanzlei Ihnen bietet:

  • Spezialisiertes Know-how in allen Aspekten des Wohnungseigentumsrechts
  • Maßgeschneiderte Beratung entsprechend Ihrer individuellen Bedürfnisse
  • Klare und verständliche Erläuterung juristischer Sachverhalte
  • Vorausschauende Betreuung zur frühzeitigen Risikoerkennung und -minimierung
  • Durchsetzungsstarke Interessenvertretung bei Verhandlungen und vor Gericht

Es würde mich freuen, Ihnen bei Ihren wohnungseigentumsrechtlichen Anliegen mit Rat und Tat zur Verfügung zu stehen. In gemeinsamer Abstimmung entwickeln wir passende Strategien für Ihre spezifischen rechtlichen Herausforderungen im Wohnungseigentumsrecht.

rechtsanwältin wohnungseigentumsrecht

Petra Huber

Rechtsanwältin für Wohnungseigentumsrecht

Adresse: C1 5
68159 Mannheim

Sicherheit im Wohnungseigentumsrechts: Ihre Interessen rechtlich geschützt

In welchen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts kann ich Sie unterstützen? 

Beratung beim Erwerb einer Eigentumswohnung 

Der Kauf einer Eigentumswohnung ist eine bedeutsame Investition, die sorgfältig abgesichert werden sollte. Ich unterstütze Sie als Fachanwältin bei: 

  • Umfassender Prüfung der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • Überprüfung des notariellen Kaufvertrags auf rechtliche Fallstricke
  • Beratung zu wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken
  • Prüfung von Altbeschlüssen und finanziellen Verpflichtungen
  • Beratung zu Sonderumlagen und Instandhaltungsrücklagen
  • Überprüfung der Verwaltungssituation der Eigentümergemeinschaft 

Vor dem Erwerb einer Eigentumswohnung ist es besonders wichtig, die Teilungserklärung überprüfen zu lassen. Dieses Dokument regelt die Rechte und Pflichten innerhalb der Eigentümergemeinschaft und kann erheblichen Einfluss auf den Wert und die Nutzungsmöglichkeiten der Wohnung haben. Als Rechtsanwältin analysiere ich für Sie, welche Einschränkungen bestehen und welche Rechte Ihnen zustehen. 

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Verwalterzustimmung bei Verkauf, die in manchen Gemeinschaftsordnungen vorgesehen ist. Fehlt diese, könnte der Kaufvertrag unwirksam sein. Ich prüfe für Sie, ob solche Zustimmungserfordernisse bestehen und unterstütze Sie bei deren Einholung. 

Durchsetzung von Gewährleistungsrechten bei Mängeln an der Eigentumswohnung 

Nach dem Kauf können Mängel an der Eigentumswohnung auftreten, die Ansprüche gegen den Verkäufer oder Bauträger begründen. Ich unterstütze Sie bei: 

  • Rechtlicher Bewertung von Baumängeln und arglistiger Täuschung
  • Durchsetzung von Schadensersatz für Käufer einer Eigentumswohnung
  • Anwaltliche Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten über Mängel
  • Durchsetzung des Anspruchs auf ordnungsgemäße Fertigstellung der Wohnanlage
  • Beratung zum möglichen Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag
  • Koordination mit Sachverständigen zur Mängelfeststellung 

Gewährleistungsansprüche sind zeitlich begrenzt, daher ist ein schnelles Handeln bei Auftreten von Mängeln wichtig. Ich berate Sie als erfahrene Fachanwältin, welche Fristen zu beachten sind und wie Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig sichern können. 

Häufig betreffen Mängel nicht nur einzelne Wohnungen, sondern das Gemeinschaftseigentum. In solchen Fällen ist die Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums ein zentrales Thema. Ich unterstütze Sie bei der Organisation und rechtlichen Durchsetzung dieser Ansprüche. 

Probleme in der Wohnungseigentümergemeinschaft 

Das Zusammenleben in einer Eigentümergemeinschaft kann zu Konflikten führen, die einer rechtlichen Klärung bedürfen. Ich unterstütze Sie bei: 

  • Streitigkeiten über Gemeinschaftseigentum: Rechte und Pflichten
  • Fragen zur Auslegung und möglicher Änderung der Teilungserklärung
  • Problemen mit der Hausordnung und deren Durchsetzung
  • Konflikten über Sondereigentum wie Garten oder Garage
  • Beratung zu Sondernutzungsrechten für Stellplätze
  • Vertretung bei Härtefallregelungen und Ausgleichsansprüchen 

Die Teilungserklärung bildet die Verfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Ihre Auslegung und Anwendung kann im Einzelfall schwierig sein und zu unterschiedlichen Auffassungen führen. Als Ihre Fachanwältin helfe ich Ihnen, Ihre Rechte auf Basis dieser grundlegenden Dokumente zu verstehen und durchzusetzen. 

Ein häufiger Konfliktpunkt ist die Abgrenzung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum, was unterschiedliche Zuständigkeiten für Instandhaltung und Instandsetzung nach sich zieht. Ich berate Sie mit meiner anwaltlichen Erfahrung, welche Kosten von der Gemeinschaft und welche von Ihnen als einzelnem Eigentümer zu tragen sind. 

Eigentümerversammlungen und Beschlussfassung 

Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Entscheidungsgremium einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Ich berate Sie zu allen Fragen rund um die Eigentümerversammlung: 

  • Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Beratung zur Beschlussfähigkeit und zu Mehrheitserfordernissen
  • Anwaltliche Vertretung bei der Beschlussanfechtung
  • Beachtung der Monatsfrist für Beschlussanfechtung
  • Unterstützung bei der Einberufung einer außerordentlichen Versammlung 

Die ordnungsgemäße Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen ist von großer Bedeutung für die Wirksamkeit der gefassten Beschlüsse. Bereits kleine Formfehler können zur Anfechtbarkeit oder sogar Nichtigkeit von Beschlüssen führen. Als versierte Fachanwältin prüfe ich für Sie, ob die formalen Anforderungen eingehalten wurden und berate Sie, wie Sie vorgehen können, wenn dies nicht der Fall ist. 

Die Anfechtung eines Beschlusses ist an strenge Fristen gebunden. Die Monatsfrist für Beschlussanfechtung beginnt mit der Beschlussfassung und läuft unerbittlich – wer diese verpasst, kann den Beschluss in der Regel nicht mehr anfechten. Ich stelle sicher, dass Sie diese wichtige Frist nicht versäumen und bereite die Anfechtungsklage fristgerecht vor. 

Bauliche Veränderungen am Wohnungseigentum 

Bauliche Veränderungen sind ein häufiger Streitpunkt in Eigentümergemeinschaften. Ich berate Sie zu allen Fragen rund um bauliche Maßnahmen: 

  • Beratung zu den rechtlichen Voraussetzungen für bauliche Veränderungen
  • Unterstützung bei der Beantragung von Zustimmungen der Eigentümergemeinschaft
  • Prüfung von Genehmigungspflichten und -verfahren
  • Anwaltliche Vertretung bei Streitigkeiten über ungenehmigte bauliche Veränderungen
  • Beratung zu Kostentragung und Folgekosten baulicher Veränderungen
  • Unterstützung bei privilegierten baulichen Veränderungen (Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz) 

Seit der WEG-Reform 2020 haben sich die Regelungen zu baulichen Veränderungen grundlegend geändert. Bestimmte Maßnahmen genießen nun einen besonderen Schutz und können unter erleichterten Voraussetzungen durchgeführt werden. Ich berate Sie, welche Möglichkeiten Ihnen das neue Recht eröffnet und wie Sie diese nutzen können. 

Bei baulichen Veränderungen ist stets zu beachten, ob sie das Gemeinschaftseigentum betreffen. Ist dies der Fall, ist grundsätzlich ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Als erfahrene Fachanwältin unterstütze ich Sie bei der Vorbereitung und Durchführung entsprechender Beschlussanträge und erhöhe so die Chancen auf eine Genehmigung Ihres Vorhabens. 

Verwaltungsfragen und Verwalterbestellung 

Der Verwalter spielt eine zentrale Rolle in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Ich berate Sie zu allen Fragen rund um die Verwaltung: 

  • Prüfung von Verwalterverträgen und -vergütungen
  • Anwaltliche Beratung zur Bestellung und Abberufung des Verwalters
  • Kontrolle der Verwaltungstätigkeit und des Wirtschaftsplans
  • Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Verwalter bei Pflichtverletzungen
  • Beratung zur Neubestellung eines Verwalters nach Kündigung
  • Rechtssichere Abberufung des bisherigen Hausverwalters 

Der Verwalter ist verpflichtet, das Gemeinschaftseigentum ordnungsgemäß zu verwalten und die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft umzusetzen. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, können Ansprüche gegen ihn entstehen. Als Ihre Fachanwältin prüfe ich für Sie, ob der Verwalter seine Pflichten erfüllt hat und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. 

Die Bestellung eines Hausverwalters erfolgt durch Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Ich berate Sie, unter welchen Voraussetzungen eine vorzeitige Abberufung des Verwalters möglich ist und welche formalen Anforderungen dabei zu beachten sind. Nach einer Kündigung unterstütze ich Sie bei der rechtssicheren Neubestellung eines Verwalters. 

Der Wirtschaftsplan ist ein zentrales Instrument der Verwaltung. Er legt fest, welche Kosten auf die einzelnen Eigentümer entfallen und bildet die Grundlage für die monatlichen Vorauszahlungen. Ich prüfe für Sie, ob der Wirtschaftsplan ordnungsgemäß erstellt wurde und ob die Kostenverteilung den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben entspricht. 

Durchsetzung von Wohngeldrückständen und Jahresabrechnung 

Zahlungsverzug einzelner Eigentümer kann die finanzielle Stabilität der gesamten Eigentümergemeinschaft gefährden. Ich unterstütze Sie bei: 

  • Durchsetzung von Zahlungsansprüchen und Möglichkeiten, Wohngeld einzuklagen
  • Beratung zur Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
  • Anwaltliche Vertretung in Zwangsversteigerungsverfahren einer Eigentumswohnung
  • Absicherung von Zahlungsansprüchen durch Eintragung einer Vormerkung
  • Prüfung der Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Beratung zur möglichen Entziehung des Wohnungseigentums bei anhaltenden Verstößen 

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat gegen jeden Eigentümer einen Anspruch auf Zahlung der Wohngelder gemäß dem beschlossenen Wirtschaftsplan. Werden diese Zahlungen nicht geleistet, kann die Gemeinschaft ihren eigenen finanziellen Verpflichtungen möglicherweise nicht mehr nachkommen. Ich vertrete als spezialisierte Fachanwältin die Interessen der Gemeinschaft bei der Durchsetzung offener Forderungen und sorge dafür, dass ausstehende Zahlungen schnell und effektiv eingetrieben werden. 

Die jährliche Prüfung der Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Verwaltung korrekt arbeitet und alle Kosten angemessen verteilt werden. Ich analysiere diese Abrechnungen auf Fehler und Unregelmäßigkeiten und helfe Ihnen, ungerechtfertigte Kostenpositionen anzufechten. 

In hartnäckigen Fällen kann die Zwangsversteigerung der Eigentumswohnung des säumigen Eigentümers oder sogar die Entziehung des Wohnungseigentums erforderlich werden. Ich berate Sie zu den Voraussetzungen und dem Ablauf solcher Verfahren und vertrete Sie während des gesamten Prozesses. 

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Warum sollten Sie mich als Ihre Fachanwältin für Wohnungseigentumsrecht wählen?

Als spezialisierte Fachanwältin für Wohnungseigentumsrecht verfüge ich über umfassende Kenntnisse und langjährige Erfahrung in allen Bereichen dieses komplexen Rechtsgebiets. Ich kenne die spezifischen Herausforderungen und rechtlichen Besonderheiten und kann Ihnen eine maßgeschneiderte Beratung anbieten. 

Meine Mandanten schätzen besonders: 

  • Meine tiefgehende Expertise im Wohnungseigentumsrecht (Stand 2025) 
  • Meinen pragmatischen Ansatz zur Lösung rechtlicher Probleme
  • Die transparente Kommunikation auch komplexer rechtlicher Zusammenhänge
  • Mein Engagement für Ihre Interessen
  • Die persönliche Betreuung in allen Phasen des Mandats 

Wie sieht der erste Schritt zur Zusammenarbeit aus? 

In einem ersten Beratungsgespräch besprechen wir Ihr Anliegen und analysieren Ihre rechtliche Situation. Auf dieser Basis entwickeln wir gemeinsam eine maßgeschneiderte Strategie zur bestmöglichen Wahrung Ihrer Interessen. 

Sicherheit im WEG-Recht: Ihre Interessen anwaltlich geschützt

Wie ich Ihre Interessen als Anwältin wahre?

Als Fachanwältin für Wohnungseigentumsrecht verstehe ich mich nicht nur als Ihre rechtliche Vertreterin, sondern als Ihre strategische Partnerin in allen wohnungseigentumsrechtlichen Fragen. Mein Ziel ist es, nicht nur akute Probleme zu lösen, sondern diese von vornherein zu vermeiden.

Meine Arbeitsweise zeichnet sich aus durch:

  • Präventive Beratung zur Vermeidung späterer Konflikte
  • Ganzheitlichen Blick auf Ihre wohnungseigentumsrechtliche Situation
  • Klare Kommunikation und transparente Kostenstrukturen
  • Pragmatische Lösungsansätze statt unnötiger juristischer Konfrontation
  • Kontinuierliche Fortbildung, um Ihnen stets auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung beraten zu können

Wie unterstütze ich Sie konkret?

Bei Fragen und Problemen im Wohnungseigentumsrecht biete ich Ihnen:

  • Eine gründliche Analyse Ihrer rechtlichen Situation
  • Eine verständliche Darstellung der rechtlichen Möglichkeiten und Risiken
  • Die Entwicklung einer Strategie zur Durchsetzung Ihrer Interessen
  • Professionelle anwaltliche Vertretung in Verhandlungen und vor Gericht
  • Kompetente Begleitung bei der Umsetzung der gefundenen Lösung
Lassen Sie mich Ihre rechtlichen Probleme lösen!

Erhalten Sie professionelle Rechtsberatung und effektive Lösungen für Ihre rechtlichen Anliegen. Ich stehe Ihnen zur Seite, um Ihre Rechtsfragen zu klären und die notwendigen Schritte einzuleiten.

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