In welchen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts kann ich Sie unterstützen?
Beratung beim Erwerb einer Eigentumswohnung
Der Kauf einer Eigentumswohnung ist eine bedeutsame Investition, die sorgfältig abgesichert werden sollte. Ich unterstütze Sie als Fachanwältin bei:
- Umfassender Prüfung der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Überprüfung des notariellen Kaufvertrags auf rechtliche Fallstricke
- Beratung zu wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken
- Prüfung von Altbeschlüssen und finanziellen Verpflichtungen
- Beratung zu Sonderumlagen und Instandhaltungsrücklagen
- Überprüfung der Verwaltungssituation der Eigentümergemeinschaft
Vor dem Erwerb einer Eigentumswohnung ist es besonders wichtig, die Teilungserklärung überprüfen zu lassen. Dieses Dokument regelt die Rechte und Pflichten innerhalb der Eigentümergemeinschaft und kann erheblichen Einfluss auf den Wert und die Nutzungsmöglichkeiten der Wohnung haben. Als Rechtsanwältin analysiere ich für Sie, welche Einschränkungen bestehen und welche Rechte Ihnen zustehen.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Verwalterzustimmung bei Verkauf, die in manchen Gemeinschaftsordnungen vorgesehen ist. Fehlt diese, könnte der Kaufvertrag unwirksam sein. Ich prüfe für Sie, ob solche Zustimmungserfordernisse bestehen und unterstütze Sie bei deren Einholung.
Durchsetzung von Gewährleistungsrechten bei Mängeln an der Eigentumswohnung
Nach dem Kauf können Mängel an der Eigentumswohnung auftreten, die Ansprüche gegen den Verkäufer oder Bauträger begründen. Ich unterstütze Sie bei:
- Rechtlicher Bewertung von Baumängeln und arglistiger Täuschung
- Durchsetzung von Schadensersatz für Käufer einer Eigentumswohnung
- Anwaltliche Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten über Mängel
- Durchsetzung des Anspruchs auf ordnungsgemäße Fertigstellung der Wohnanlage
- Beratung zum möglichen Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag
- Koordination mit Sachverständigen zur Mängelfeststellung
Gewährleistungsansprüche sind zeitlich begrenzt, daher ist ein schnelles Handeln bei Auftreten von Mängeln wichtig. Ich berate Sie als erfahrene Fachanwältin, welche Fristen zu beachten sind und wie Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig sichern können.
Häufig betreffen Mängel nicht nur einzelne Wohnungen, sondern das Gemeinschaftseigentum. In solchen Fällen ist die Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums ein zentrales Thema. Ich unterstütze Sie bei der Organisation und rechtlichen Durchsetzung dieser Ansprüche.
Probleme in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Das Zusammenleben in einer Eigentümergemeinschaft kann zu Konflikten führen, die einer rechtlichen Klärung bedürfen. Ich unterstütze Sie bei:
- Streitigkeiten über Gemeinschaftseigentum: Rechte und Pflichten
- Fragen zur Auslegung und möglicher Änderung der Teilungserklärung
- Problemen mit der Hausordnung und deren Durchsetzung
- Konflikten über Sondereigentum wie Garten oder Garage
- Beratung zu Sondernutzungsrechten für Stellplätze
- Vertretung bei Härtefallregelungen und Ausgleichsansprüchen
Die Teilungserklärung bildet die Verfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Ihre Auslegung und Anwendung kann im Einzelfall schwierig sein und zu unterschiedlichen Auffassungen führen. Als Ihre Fachanwältin helfe ich Ihnen, Ihre Rechte auf Basis dieser grundlegenden Dokumente zu verstehen und durchzusetzen.
Ein häufiger Konfliktpunkt ist die Abgrenzung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum, was unterschiedliche Zuständigkeiten für Instandhaltung und Instandsetzung nach sich zieht. Ich berate Sie mit meiner anwaltlichen Erfahrung, welche Kosten von der Gemeinschaft und welche von Ihnen als einzelnem Eigentümer zu tragen sind.
Eigentümerversammlungen und Beschlussfassung
Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Entscheidungsgremium einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Ich berate Sie zu allen Fragen rund um die Eigentümerversammlung:
- Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Prüfung der Rechtmäßigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Beratung zur Beschlussfähigkeit und zu Mehrheitserfordernissen
- Anwaltliche Vertretung bei der Beschlussanfechtung
- Beachtung der Monatsfrist für Beschlussanfechtung
- Unterstützung bei der Einberufung einer außerordentlichen Versammlung
Die ordnungsgemäße Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen ist von großer Bedeutung für die Wirksamkeit der gefassten Beschlüsse. Bereits kleine Formfehler können zur Anfechtbarkeit oder sogar Nichtigkeit von Beschlüssen führen. Als versierte Fachanwältin prüfe ich für Sie, ob die formalen Anforderungen eingehalten wurden und berate Sie, wie Sie vorgehen können, wenn dies nicht der Fall ist.
Die Anfechtung eines Beschlusses ist an strenge Fristen gebunden. Die Monatsfrist für Beschlussanfechtung beginnt mit der Beschlussfassung und läuft unerbittlich – wer diese verpasst, kann den Beschluss in der Regel nicht mehr anfechten. Ich stelle sicher, dass Sie diese wichtige Frist nicht versäumen und bereite die Anfechtungsklage fristgerecht vor.
Bauliche Veränderungen am Wohnungseigentum
Bauliche Veränderungen sind ein häufiger Streitpunkt in Eigentümergemeinschaften. Ich berate Sie zu allen Fragen rund um bauliche Maßnahmen:
- Beratung zu den rechtlichen Voraussetzungen für bauliche Veränderungen
- Unterstützung bei der Beantragung von Zustimmungen der Eigentümergemeinschaft
- Prüfung von Genehmigungspflichten und -verfahren
- Anwaltliche Vertretung bei Streitigkeiten über ungenehmigte bauliche Veränderungen
- Beratung zu Kostentragung und Folgekosten baulicher Veränderungen
- Unterstützung bei privilegierten baulichen Veränderungen (Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz)
Seit der WEG-Reform 2020 haben sich die Regelungen zu baulichen Veränderungen grundlegend geändert. Bestimmte Maßnahmen genießen nun einen besonderen Schutz und können unter erleichterten Voraussetzungen durchgeführt werden. Ich berate Sie, welche Möglichkeiten Ihnen das neue Recht eröffnet und wie Sie diese nutzen können.
Bei baulichen Veränderungen ist stets zu beachten, ob sie das Gemeinschaftseigentum betreffen. Ist dies der Fall, ist grundsätzlich ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Als erfahrene Fachanwältin unterstütze ich Sie bei der Vorbereitung und Durchführung entsprechender Beschlussanträge und erhöhe so die Chancen auf eine Genehmigung Ihres Vorhabens.
Verwaltungsfragen und Verwalterbestellung
Der Verwalter spielt eine zentrale Rolle in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Ich berate Sie zu allen Fragen rund um die Verwaltung:
- Prüfung von Verwalterverträgen und -vergütungen
- Anwaltliche Beratung zur Bestellung und Abberufung des Verwalters
- Kontrolle der Verwaltungstätigkeit und des Wirtschaftsplans
- Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Verwalter bei Pflichtverletzungen
- Beratung zur Neubestellung eines Verwalters nach Kündigung
- Rechtssichere Abberufung des bisherigen Hausverwalters
Der Verwalter ist verpflichtet, das Gemeinschaftseigentum ordnungsgemäß zu verwalten und die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft umzusetzen. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, können Ansprüche gegen ihn entstehen. Als Ihre Fachanwältin prüfe ich für Sie, ob der Verwalter seine Pflichten erfüllt hat und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Die Bestellung eines Hausverwalters erfolgt durch Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Ich berate Sie, unter welchen Voraussetzungen eine vorzeitige Abberufung des Verwalters möglich ist und welche formalen Anforderungen dabei zu beachten sind. Nach einer Kündigung unterstütze ich Sie bei der rechtssicheren Neubestellung eines Verwalters.
Der Wirtschaftsplan ist ein zentrales Instrument der Verwaltung. Er legt fest, welche Kosten auf die einzelnen Eigentümer entfallen und bildet die Grundlage für die monatlichen Vorauszahlungen. Ich prüfe für Sie, ob der Wirtschaftsplan ordnungsgemäß erstellt wurde und ob die Kostenverteilung den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben entspricht.
Durchsetzung von Wohngeldrückständen und Jahresabrechnung
Zahlungsverzug einzelner Eigentümer kann die finanzielle Stabilität der gesamten Eigentümergemeinschaft gefährden. Ich unterstütze Sie bei:
- Durchsetzung von Zahlungsansprüchen und Möglichkeiten, Wohngeld einzuklagen
- Beratung zur Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Anwaltliche Vertretung in Zwangsversteigerungsverfahren einer Eigentumswohnung
- Absicherung von Zahlungsansprüchen durch Eintragung einer Vormerkung
- Prüfung der Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Beratung zur möglichen Entziehung des Wohnungseigentums bei anhaltenden Verstößen
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat gegen jeden Eigentümer einen Anspruch auf Zahlung der Wohngelder gemäß dem beschlossenen Wirtschaftsplan. Werden diese Zahlungen nicht geleistet, kann die Gemeinschaft ihren eigenen finanziellen Verpflichtungen möglicherweise nicht mehr nachkommen. Ich vertrete als spezialisierte Fachanwältin die Interessen der Gemeinschaft bei der Durchsetzung offener Forderungen und sorge dafür, dass ausstehende Zahlungen schnell und effektiv eingetrieben werden.
Die jährliche Prüfung der Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Verwaltung korrekt arbeitet und alle Kosten angemessen verteilt werden. Ich analysiere diese Abrechnungen auf Fehler und Unregelmäßigkeiten und helfe Ihnen, ungerechtfertigte Kostenpositionen anzufechten.
In hartnäckigen Fällen kann die Zwangsversteigerung der Eigentumswohnung des säumigen Eigentümers oder sogar die Entziehung des Wohnungseigentums erforderlich werden. Ich berate Sie zu den Voraussetzungen und dem Ablauf solcher Verfahren und vertrete Sie während des gesamten Prozesses.