Definition: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus den Eigentümern von Einheiten in einem gemeinschaftlich genutzten Gebäude. Jeder Eigentümer besitzt eine separate Einheit, z.B. eine Wohnung, und hat gleichzeitig einen Anteil am Gemeinschaftseigentum des gesamten Gebäudes.
Durch meine Erfahrung als Anwalt für Wohnungseigentumsrecht in Mannheim kann ich Sie bei folgenden Fragen beraten/vertreten:
- Beratung bei Kauf einer Eigentumswohnung
- Überprüfung des Entwurfs des notariellen Kaufvertrags
- Durchsetzung von Gewährleistungsrechten gegenüber dem Bauträger
- Durchsetzung des Anspruchs auf ordnungsgemäße Fertigstellung der Wohnanlage, sogenannter Ersterrichtungsanspruch
- Überprüfung und Auslegung der Teilungserklärung
- Probleme Wohnungseigentümergemeinschaft
- Ablauf einer Wohnungseigentümerversammlung
- Schäden am Gemeinschafts- oder Sondereigentum
- Bauliche Veränderungen am Wohnungseigentum
- Vertretung in gerichtlichen Verfahren bei Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, sogenannte Beschlussanfechtung
- Durchsetzung von Wohngeldrückständen, ggf. Zwangsversteigerungsverfahren
- Überprüfung des Wirtschaftsplans
- Abberufung und Bestellung eines Verwalters
Das Eigentum an einer Wohnung setzt sich immer aus dem Sondereigentum an der Wohnung und dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum zusammen.