Als Rechtsanwältin für Architektenrecht in Mannheim stehe ich Ihnen für sämtliche rechtliche Angelegenheiten in der Beratung, außergerichtlichen Vertretung und Prozessführung zur Verfügung. Meine Kanzlei unterstützt Sie beispielsweise in folgenden Fragen:
- Überprüfung von Architekten- und Bauverträgen
- Architektenhonorarfragen nach der HOAI
- Architektenhaftung
- Begleitung der Abnahme
- Bauzeitverzögerungen
- Bausummenüberschreitungen
Oftmals werden Architektenverträge nicht schriftlich abgeschlossen. Es stellt sich dann die Frage, ob überhaupt ein vergütungspflichtiger Architektenvertrag zustande gekommen ist. Die Abgrenzung zwischen honorarfreier Akquisition und verbindlichem Vertragsabschluss ist für den Bauherrn schwer nachzuvollziehen. Oftmals wird dieser von einer Architektenrechnung überrascht, obwohl während der Gespräche nie über eine kostenpflichtige Leistung gesprochen worden ist. Immer wieder kommt es zu Verzögerungen in der Baufertigstellung oder zu Überschreitungen der kalkulierten Bausumme.
Gerne beantworte ich Ihnen diese Fragen -unabhängig davon ob Sie Bauherr, Architekt oder Bauträger sind. Aufgrund langjähriger Berufserfahrung als Rechtsanwältin und Tätigkeit bei einem renommierten Projektentwickler bringe ich meine Kompetenz in allen Bereichen des Architektenrechts ein.