In welchen Bereichen des Grundstücksrechts kann ich Ihnen helfen?
Grundstückskauf und –verkauf
Der Erwerb oder die Veräußerung eines Grundstücks ist mit besonderen rechtlichen Anforderungen verbunden. Ich unterstütze Sie als Anwalt bei:
- Prüfung und Erstellung von Grundstückskaufverträgen
- Beratung zu Grundbucheintragungen und -belastungen
- Überprüfung baurechtlicher Voraussetzungen und Baulasten
- Klärung von Erschließungsfragen und -kosten
- Beratung zu Nachbarschaftsrechten und -pflichten
- Verhandlung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
Der Kauf eines Grundstücks unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht vom Erwerb einer bebauten Immobilie. Während bei letzterer oft das Gebäude im Vordergrund steht, kommt es beim Grundstückskauf auf zahlreiche andere Faktoren an: die Lage, die Beschaffenheit des Bodens, die baurechtliche Situation, die Erschließung und vieles mehr.
Eine besondere Herausforderung beim Grundstückskauf ist die Prüfung der Bebaubarkeit. Nicht jedes zum Verkauf stehende Grundstück darf ohne Weiteres bebaut werden. Die Bebaubarkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom geltenden Planungsrecht. Existiert ein Bebauungsplan? Welche Festsetzungen enthält er? Liegt das Grundstück im unbeplanten Innenbereich oder im Außenbereich? Ich prüfe für Sie, welche baurechtlichen Möglichkeiten bestehen und welche Einschränkungen zu beachten sind.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Erschließung des Grundstücks. Ist das Grundstück bereits vollständig erschlossen oder stehen noch Erschließungsmaßnahmen aus? Wer trägt die Kosten? Bestehen Anschluss- und Benutzungszwänge für bestimmte Versorgungseinrichtungen? Als Rechtsanwalt helfe ich Ihnen, diese Fragen zu klären und unerwartete Kosten zu vermeiden.
Auch die Beschaffenheit des Bodens ist von großer Bedeutung. Gibt es Altlasten oder Bodenverunreinigungen? Wie ist die Bodenbeschaffenheit im Hinblick auf die geplante Bebauung? Welche Untersuchungen sind vor dem Kauf ratsam? Ich berate Sie, welche Vorkehrungen im Kaufvertrag getroffen werden sollten, um Sie vor unangenehmen Überraschungen zu schützen.
Grunddienstbarkeiten und Reallasten
Grundstücke können durch verschiedene Rechte Dritter belastet sein oder von solchen Rechten an anderen Grundstücken profitieren:
- Wegerechte und Leitungsrechte
- Nutzungsrechte und Überbaurechte
- Reallasten und Altlasten
- Vorkaufsrechte
Als Ihr Anwalt berate ich Sie zu bestehenden Belastungen und helfe Ihnen bei der Eintragung, Änderung oder Löschung von Grunddienstbarkeiten und anderen Rechten. Eine frühzeitige Prüfung könnte erhebliche spätere Probleme verhindern und Ihnen eine uneingeschränkte Nutzung Ihres Grundstücks sichern.
Nachbarrecht und Grundstücksgrenzen
onflikte zwischen Nachbarn gehören zu den häufigsten Streitigkeiten im Grundstücksrecht. Ich vertrete Sie in Fragen zu:
- Grenzstreitigkeiten und Grenzfeststellungen
- Überbau und Überhang
- Immissionsschutz und Abwehransprüche
- Einfriedungen und Grenzanlagen
- Notwegerechten und Notleitungsrechten
Das Nachbarrecht regelt das Verhältnis zwischen den Eigentümern oder Besitzern benachbarter Grundstücke. Es findet sich zum Teil im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), zum Teil aber auch in den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer. In Baden-Württemberg gilt das Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg, das spezifische Regelungen für diese Region enthält.
Besonders häufig sind Streitigkeiten über Grenzverläufe. Obwohl die Grenzen im Liegenschaftskataster dokumentiert sind, kommt es immer wieder zu unterschiedlichen Auffassungen darüber, wo genau die Grenze verläuft. Verstärkt wird diese Problematik durch Grenzeinrichtungen wie Zäune oder Hecken, die nicht immer exakt auf der Grenze stehen. Mit anwaltlicher Erfahrung unterstütze ich Sie bei der Klärung von Grenzfragen und vertrete Ihre Interessen gegenüber Ihren Nachbarn und den zuständigen Behörden.
Ein weiterer häufiger Streitpunkt betrifft Emissionen von Nachbargrundstücken, wie etwa Lärm, Gerüche oder Rauch. Das Gesetz unterscheidet zwischen wesentlichen und unwesentlichen Beeinträchtigungen: Während unwesentliche Beeinträchtigungen grundsätzlich zu dulden sind, können Sie sich gegen wesentliche Beeinträchtigungen zur Wehr setzen. Ich prüfe für Sie, welche Abwehrrechte Sie haben und wie Sie diese durchsetzen können.
Grundstücksteilung und –zusammenlegung
Die Teilung oder Zusammenlegung von Grundstücken erfordert nicht nur die Beachtung grundbuchrechtlicher Vorschriften, sondern oft auch die Berücksichtigung öffentlich-rechtlicher Vorgaben:
- Beratung zur rechtlichen Zulässigkeit von Grundstücksteilungen
- Prüfung baurechtlicher Vorgaben und Erschließungsfragen
- Unterstützung bei der Neuordnung von Grunddienstbarkeiten
- Vorbereitung und Begleitung des grundbuchrechtlichen Vollzugs
Erbbaurecht
Das Erbbaurecht bietet eine interessante Alternative zum Grundstückskauf. Es erlaubt die Bebauung eines fremden Grundstücks gegen Zahlung eines Erbbauzinses:
- Beratung zu Vor- und Nachteilen des Erbbaurechts
- Erstellung und Prüfung von Erbbaurechtsverträgen
- Vertretung bei Streitigkeiten aus Erbbaurechtsverträgen
- Beratung zur vorzeitigen Beendigung von Erbbaurechten
Das Erbbaurecht ist ein im Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) geregeltes dingliches Recht, das seinem Inhaber erlaubt, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen. Es wird im Grundbuch eingetragen und kann wie ein Grundstück belastet, veräußert und vererbt werden. Für den Erbbauberechtigten entfällt der Kaufpreis für das Grundstück, stattdessen zahlt er einen regelmäßigen Erbbauzins.
Besonders in Regionen mit hohen Grundstückspreisen kann das Erbbaurecht eine attraktive Option sein, um den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Es reduziert den anfänglichen Kapitalbedarf erheblich, da nur die Kosten für das Gebäude finanziert werden müssen.
Allerdings ist zu beachten, dass das Erbbaurecht typischerweise zeitlich befristet ist, meist auf 99 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist fällt das Gebäude an den Grundstückseigentümer, der in der Regel eine Entschädigung zahlen muss. Die genauen Bedingungen werden im Erbbaurechtsvertrag festgelegt, dessen sorgfältige Gestaltung von großer Bedeutung ist.