Anwältin für Wohnungseigentumsrecht
Als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht stehe ich Ihnen für sämtliche wohnungseigentumsrechtliche Angelegenheiten in der Beratung, außergerichtlichen Vertretung und Prozessführung zur Verfügung. Meine Kanzlei unterstützt Sie beispielsweise in folgenden Fragen:
- Beratung bei Kauf einer Eigentumswohnung
- Überprüfung des Entwurfs des notariellen Kaufvertrags
- Durchsetzung von Gewährleistungsrechten gegenüber dem Bauträger
- Durchsetzung des Anspruchs auf ordnungsgemäße Fertigstellung der Wohnanlage, sogenannter Ersterrichtungsanspruch
- Überprüfung und Auslegung der Teilungserklärung
- Probleme Wohnungseigentümergemeinschaft
- Ablauf einer Wohnungseigentümerversammlung
- Schäden am Gemeinschafts- oder Sondereigentum
- Bauliche Veränderungen am Wohnungseigentum
- Vertretung in gerichtlichen Verfahren bei Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, sogenannte Beschlussanfechtung
- Durchsetzung von Wohngeldrückständen, ggf. Zwangsversteigerungsverfahren
- Überprüfung des Wirtschaftsplans
- Abberufung und Bestellung eines Verwalters
Egal ob sie Eigentümer von Wohnungseigentum in Form einer Wohnung, eines Einzel- oder Reihenhauses oder eines Gewerbeobjektes sind -ich setze mich für Ihre Interessen und Ansprüche konsequent ein. Mit meinem umfassenden Erfahrungsschatz in diesem Rechtsbereich bin ich der ideale Ansprechpartner für Sie in Mannheim und der Rhein-Neckar-Region. Viele Fragen im Zusammenhang mit einer Eigentumswohnung sind kompliziert und für den Laien schwer verständlich. Einige Gerichtsverfahren sind fristgebunden. Allein die Versäumung der Frist kann zu schwerwiegenden Folgen führen.
Häufig geht es darum, dass Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft angefochten werden sollen, die die Interessen meines Mandanten erheblich tangieren. Hier prüfe ich zu Beginn die Verfassung der WEG nämlich die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, insbesondere aber auch die letzten Beschlüsse der WEG auf ihre Rechtmäßigkeit, auf ihre Praktikabilität, ob die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Verwaltung eingehalten sind. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem Gemeinschafts- und dem Sondereigentum des Mandanten. Es ist zu achten auf eventuelle Sonderrechte, Gebrauchsansprüche usw. und insbesondere auf die Einhaltung der gesetzlichen Verfahrensvorschriften. Oftmals gelingt es, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden und durch Verhandlungen mit dem Verwalter oder dem Verwaltungsbeirat konsensfähige Lösungen zu erreichen.
Aufgrund langjähriger Erfahrung in allen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts werden Sie von mir kompetent und zuverlässig vertreten.