Was tun bei verschwiegenen Mängeln nach dem Immobilienkauf?
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Was kann ich tun, wenn der Verkäufer Mängel an der Immobilie verschwiegen hat?
Der Kauf einer Immobilie ist für viele Menschen die größte finanzielle Investition ihres Lebens. Umso enttäuschender ist es, wenn nach dem Kauf plötzlich versteckte Baumängel auftreten, die der Verkäufer verschwiegen hat.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen als Käufer zur Verfügung stehen und wie ich Sie als Anwältin für Immobilienrecht Sie unterstützen kann.
Welche Baumängel Mängel müssen vor dem Kauf offengelegt werden?
Der Verkäufer einer Immobilie hat eine Offenbarungspflicht gegenüber dem Käufer. Das bedeutet, er muss alle ihm bekannten Mängel oder Sachverhalte, die den Wert oder die Nutzbarkeit der Immobilie beeinträchtigen könnten, offenlegen.
Zu diesen offenlegungspflichtigen Mängeln gehören unter anderem:
- Feuchtigkeit im Keller oder Wohnräumen
- Illegaler Anbau oder Schwarzbau
- Asbest
- Altlasten
- Statische Mängel am Gebäude
- Pilzbefall
- Hausbockbefall
- Hausschwamm
Diese Möglichkeiten haben Sie bei versteckten Baumängeln
Mängelhaftung:
Der Verkäufer ist in der Regel verpflichtet, dem Käufer eine mängelfreie Immobilie zu übergeben. Wenn die Immobilie Mängel aufweist, die nicht offengelegt wurden oder den vereinbarten Vertragsbedingungen widersprechen, können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen.
Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt:
Hier haben Sie Als Käufer haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Sie können vom Verkäufer verlangen, den Mangel zu beseitigen.
- Bei nicht behebbaren Mängeln können Sie den Kaufpreis mindern.
- In schwerwiegenden Fällen können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
- Sie können Schadensersatz für die durch den Mangel entstandenen Kosten fordern.
Gewährleistungsausschluss – gilt dieser immer?
Viele Verkäufer versuchen, die Haftung für Mängel durch einen Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag zu begrenzen. Solche Klauseln müssen jedoch bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen, um wirksam zu sein.
Wichtig: Bei arglistig verschwiegenen Mängeln gilt ein Gewährleistungsausschluss nicht! Der Verkäufer haftet in diesem Fall trotz Ausschluss.
Verjährung beachten
Schadensersatzansprüche wegen Mängeln verjähren in der Regel nach drei Jahren. Für Mängel an Bauwerken ist die Verjährungsfrist auf fünf Jahre ausgedehnt. Es ist daher wichtig, entdeckte Mängel zeitnah zu dokumentieren und rechtliche Beratung einzuholen.
Fallbeispiel aus meiner Anwaltspraxis
Ein Ehepaar kaufte ein Einfamilienhaus in Mannheim. Sechs Monate nach dem Einzug stellten sie fest, dass der Keller bei starkem Regen unter Wasser stand. Der Verkäufer hatte Feuchtigkeitsprobleme im Keller nicht erwähnt, obwohl Spuren auf eine langjährige Problematik hindeuteten.
Das Ehepaar ließ ein Gutachten erstellen, das bestätigte, dass die Feuchtigkeitsschäden bereits vor dem Verkauf bestanden haben mussten. Mit anwaltlicher Unterstützung konnten sie erfolgreich Schadensersatz vom Verkäufer für die Sanierungskosten erlangen, da der Verkäufer die Mängel arglistig verschwiegen hatte.
Dies ist nur ein Beispielfall. In einer solchen Situation ist es wichtig, dass Sie sich rechtlichen Beistand suchen. Im Falle eines Rechtsstreits kann ich Sie als Anwältin für Immobilienrecht im Raum Mannheim durch meine Erfahrung juristisch unterstützen und Ihnen dabei helfen, Ihre Interessen zu vertreten.

So unterstütze ich Sie:
Als erfahrene Rechtsanwältin für Immobilienrecht kann ich Sie sowohl präventiv vor dem
Kauf als auch bei der Durchsetzung Ihrer Rechte nach dem Kauf Immobilienkauf unterstützen:
- Beratung vor dem Immobilienkauf
- Prüfung des Kaufvertrags auf problematische Klauseln
- Unterstützung bei der Beweissicherung entdeckter Mängel
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
- Vertretung in Rechtsstreitigkeiten mit dem Verkäufer
Ihr Verkäufer hat Ihnen Baumängel verschwiegen? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich noch heute.
Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Interessen durchzusetzen.
Erhalten Sie professionelle Rechtsberatung und effektive Lösungen für Ihre rechtlichen Anliegen. Ich stehe Ihnen zur Seite, um Ihre Rechtsfragen zu klären und die notwendigen Schritte einzuleiten.
